AGBs von EDV-Schuster
1. Umfang und Lieferung
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma EDV-Schuster gelten
für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die EDV-Schuster gegenüber
dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte,
selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen der Firma EDV-Schuster gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen
der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen
der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der
Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
1.3. Die Verpflichtungen von EDV-Schuster richten sich ausschließlich
nach dem Umfang und Inhalt eines von EDV-Schuster entgegengenommenen Auftrages
oder einer von EDV-Schuster ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen
"Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art
des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Preise und Zahlung
2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im
Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich
verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor, insbesondere bei ungewöhnlich
hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und unlimitierten Zugängen.
2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig.
2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung von Leistungen durch EDV-Schuster. Bei Zahlungsverzug
ist EDV-Schuster berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten,
auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten,
sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Bei Bezahlung
mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass
die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende
Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen
verrechnet werden können. EDV-Schuster geht davon aus, dass der Vertragspartner
seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.
2.4. Darüber hinaus ist EDV-Schuster bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen
aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den
Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber EDV-Schuster
und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von EDV-Schuster
nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
2.6. EDV-Schuster ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen
und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische
Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders
sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen
Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)
3. Datenschutz und -sicherheit
3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist EDV-Schuster
berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung
des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige
Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet
sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden
weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß
hinaus zwischengespeichert.
3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb
des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben
eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing-
und Domaininformationen bekannt gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt
sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und
Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.
3.3. EDV-Schuster ergreift technisch mögliche und bekannte Maßnahmen,
um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. EDV-Schuster ist jedoch
nicht verantwortlich, wenn es trotzdem zu einem Datenverlust kommen sollte oder
wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen
und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Sachschäden der Vertragspartei
oder Dritter gegenüber EDV-Schuster aus einem derartigen Zusammenhang wird
für den Fall ausgeschlossen, dass EDV-Schuster oder eine Person, für
welche EDV-Schuster einzustehen hat, den Schaden bloß leicht fahrlässig
verschuldet hat.
3.4. EDV-Schuster behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete
Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die
entweder sicherheits- oder betriebs-gefährdend für EDV-Schuster oder
andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind,
unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet
zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der
Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen
Zeitpunkt von EDV-Schuster üblicherweise verrechneten Stundensätzen
dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von EDV-Schuster auch gegenüber
Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle
ausgeschlossen.
3.5. EDV-Schuster ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner,
insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem
dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden
zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken
bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe
von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere
ist EDV-Schuster gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten
Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Schuster Kundendaten gem. § 96
TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten
gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes
in A-3430 Tulln an der Donau vereinbart.
4.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen
sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen
sind.
4.3. EDV-Schuster ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen
mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
5. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
5.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum von EDV-Schuster.
5.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist
6 Monate.
5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von
EDV-Schuster entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die
Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung
erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
5.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von EDV-Schuster
zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in
der Höhe des EDV-Schuster nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest
aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche
Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
6. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
6.1. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der
Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software- Lizenzbestimmungen.
6.2. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware"
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder
allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
6.3. Bei individuell von EDV-Schuster erstellter Software ist der Leistungsumfang
durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse)
bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren
Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und
der Dokumentation verbleiben bei EDV-Schuster.
6.4. EDV-Schuster übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte
Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner
getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme
ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden
können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in
der Programmfunktion beschränkt.
6.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung,
ist in jedem Fall ausgeschlossen.
7. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
7.1. Bei Firewalls, die von EDV-Schuster aufgestellt und/oder überprüft
wurden, geht EDV-Schuster prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt
im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. EDV-Schuster weist allerdings
darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet
werden kann. Es wird daher die Haftung von EDV-Schuster aus dem Titel der Gewährleistung
oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen,
die dadurch entstehen, dass das beim Vertragspartner installierte Firewall-System
umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.
7.2. EDV-Schuster weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des
Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen
wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration
ohne Einverständnis von EDV-Schuster.
8. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
8.1. Die Nutzung der EDV-Schuster-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von EDV-Schuster Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen,
schriftlichen Zustimmung von EDV-Schuster.
8.2. . IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe
der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen
der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen
gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail Erreichbarkeit
kommen.
8.3. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards
RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards
EDV-Schuster oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält
sich EDV-Schuster vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten
Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser
Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von EDV-Schuster
üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.
8.4. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette".
Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an EDV-Schuster
herangetragen werden, so ist EDV-Schuster im Wiederholungsfalle berechtigt,
den Anschluss und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Weiter wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem
zum jeweiligen Zeitpunkt von EDV-Schuster üblicherweise verrechneten Stundensatz
dem Vertragspartner verrechnet.
8.5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten
oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden
Point of Presence als vereinbart.
8.6. Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich
andere Bestimmungen vorsehen.
8.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter Geheimzuhalten.
Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter
durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet
dieser.
8.8. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung
von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence,
die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von
Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner
am Point of Presence von EDV-Schuster beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten
sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten
verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht
werden.
8.9. EDV-Schuster betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. EDV-Schuster übernimmt
jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich
sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können,
oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
8.10. EDV-Schuster haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten
oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von EDV-Schuster zugänglich
sind. Der Vertragspartner von EDV-Schuster verpflichtet sich, sich bei der Nutzung
der von EDV-Schuster angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen
und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner
seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden
auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige
Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. EDV-Schuster
behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den
österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den
guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
8.11. Der Vertragspartner von EDV-Schuster wird ausdrücklich auf die Vorschriften
des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945,
StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches
hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter
Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber EDV-Schuster die
alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu
übernehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, EDV-Schuster
von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten
Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede,
Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch
Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher
Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
8.12. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software,
wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt EDV-Schuster
die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner
beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. EDV-Schuster übernimmt
keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen
Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
8.13. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der
Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist
einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
9.1. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber EDV-Schuster,
die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen,
insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen
und haftet EDV-Schuster gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen
dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.